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Prinzipien der Mediation

Mediation ist ein konsensorientiertes Verfahren, welches sich an folgenden Grundsätzen orientiert:

Eigenverantwortlichkeit
Das zentrale Prinzip in der Mediation. Die Mediatoren unterstützen die Konfliktbeteiligten bei der Suche nach eigenen, tragfähigen Lösungen. Sie haben nicht die Rolle eines Experten in der Sache, um die es geht. Die Experten sind die Beteiligten selbst. Das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit unterscheidet die Mediation fundamental von den meisten anderen Konfliktregelungsansätzen.

Allparteilichkeit der Mediatoren
Die Mediatoren sind nicht am Konfliktgeschehen beteiligt (und werden von den Beteiligten als externe Dritte angesehen) und fühlen sich allen Konfliktparteien gleich verpflichtet. Allparteilichkeit ist nicht das Gleiche wie Neutralität, denn die Mediatoren bemühen sich um Verständnis für die jeweilige Sichtweise der Konfliktbeteiligten und sind für die Struktur und den Prozessverlauf der Mediation verantwortlich.

Beteiligung aller Konfliktbetroffenen
Mediation bezieht alle von einem Problem Betroffenen ein. Sie erarbeiten gemeinsam eine Lösung, in die alle ihr Wissen einbringen und die von allen akzeptiert wird.

Ergebnisoffenheit
Damit Mediation als Verfahren nicht instrumentalisiert wird, z.B. um Zeit zu gewinnen oder Parteien ruhig zu stellen, ist eine wichtige Voraussetzung ein Mindestmaß an Ergebnisoffenheit. In dem betreffenden Konflikt dürfen nicht außerhalb des Mediationsverfahrens (im Vorfeld oder parallel) die Entscheidungen getroffen werden. Es muss geklärt werden, welchen Stellenwert ein Ergebnis haben wird und wie gemeinsam gefundene Lösungen auch umgesetzt werden können. Ob die notwendige Ergebnisoffenheit für eine Mediation gegeben ist entscheiden die Beteiligten.

Freiwilligkeit (innere und äußere)
Die Teilnahme am Mediationsverfahren ist freiwillig. Wenn eine Konfliktpartei oder die Mediatoren zu dem Schluss kommen, dass die Voraussetzungen für eine Mediation bzw. für eine konstruktive Arbeit nicht mehr gegeben sind, kann der oder die Betreffende die Mediation verlassen und damit möglicherweise beenden. Da die Mediation ein freiwilliges Verfahren ist, ist es für alle Konfliktbeteiligten vorher wichtig zu klären, welche Alternativen sie jeweils zur Mediation haben: Was können sie bestenfalls ohne Verhandlung erreichen? Und was kann schlimmstenfalls passieren, wenn sie nicht verhandeln?

Vertraulichkeit
Die in der Mediation besprochenen Inhalte werden sowohl von den Konfliktbeteiligten als auch vom Mediator vertraulich behandelt. Gemeinsam verpflichten sie sich in der Regel im Rahmen des Mediationsvertrags dazu, die Informationen aus dem Mediationsverfahren nicht in anderen Zusammenhängen gegen die Konfliktbeteiligten zu verwenden. In größeren und komplexen Verfahren entscheiden die Konfliktbeteiligten einvernehmlich zu Beginn der Mediation, wie sie mit der allgemeinen und interessierten Öffentlichkeit umgehen wollen.

Informiertheit
Eine selbst verantwortete Entscheidung der Konfliktbeteiligten ist nur auf der Grundlage eigener Informiertheit möglich. Jede Konfliktpartei muss ausreichend Gelegenheit haben, sämtliche entscheidungsrelevanten Informationen in ihrer Tragweite zu erkennen und zu gewichten, damit sie sich der Konsequenzen der getroffenen Entscheidungen voll bewusst ist. Dies setzt voraus, dass alle für den Konflikt relevanten Informationen in der Mediation offengelegt werden.